{"id":90,"date":"2023-07-25T08:33:03","date_gmt":"2023-07-25T08:33:03","guid":{"rendered":"https:\/\/menschtotem.de\/?page_id=90"},"modified":"2023-07-25T08:45:44","modified_gmt":"2023-07-25T08:45:44","slug":"grundgesetz-narrative","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/menschtotem.de\/?page_id=90","title":{"rendered":"Grundgesetz Narrative"},"content":{"rendered":"<p>Narrative sind vereinfacht ausgedr\u00fcckt Erz\u00e4hlungen, die Menschen f\u00fcr ihre Entscheidungen nutzen. Sie gen\u00fcgen nicht zwingend wissenschaftlichen Erkenntnissen, m\u00fcssen daher weder wahr noch richtig sein und entsprechen insofern auch nicht dem wissenschaftlich verstandenen Vernunftbegriff. Dies ist bei Erz\u00e4hlungen auch nicht m\u00f6glich, denn neben der Vernunft sind es die Gef\u00fchle, die Menschen ein Zusammengeh\u00f6rigkeitsgef\u00fchl vermitteln. Narrative helfen daher Beziehungsnetzwerke gestalten zumal wenn Resultate daraus durch politische Entscheidungstr\u00e4ger im parlamentarischen Willensbildungsprozess in Gesetzeswerke aufgenommen werden. Narrative gen\u00fcgen insofern auch dem Zeitgeist und unterliegen dem Wandel. Dieser narrative Gestaltungsprozess findet sich auch in unserer Staatsverfassung, dem Grundgesetz, gen\u00fcgt insofern auch einer durch eine politische Mehrheit vertretenen \u201eVernunftgemeinschaft\u201c, die die Gef\u00fchlswelt beinhaltet.<br \/>\nDer Begriff Narrativ wurde erst zu Beginn dieses Jahrtausends in die politische Meinungsbildung eingef\u00fchrt. Ich verwende ihn auch f\u00fcr historisch l\u00e4nger zur\u00fcckliegende politische Willensbildungsprozesse. Hierzu geh\u00f6rt die Entstehungsgeschichte unseres Grundgesetzes, in dem seit Beginn zwei Begriffe die Welt der Kinder zu den Erwachsenen pr\u00e4gen: das Elternrecht und das Kindeswohl.<br \/>\nDer Begriff Elternrecht wurde durch den Philosophen Phillip Montague als Mythos bezeichnet, ein Begriff aus der M\u00e4rchenwelt, einer Phantasiewelt. Diese Kritik erscheint hart f\u00fcr die politische Vernunftwelt und wird ignoriert, das Grundgesetz blieb unver\u00e4ndert. M\u00e4rchen sind einfach zu sch\u00f6n um wahr zu sein, lassen die Menschen in ihrer Traumwelt, die Politiker in ihrem \u201eSalon\u201c und die Kinder, sie hatten schon immer auf die Eltern zu h\u00f6ren und daran soll sich auch nichts \u00e4ndern m\u00fcssen. Schlie\u00dflich bem\u00fcht sich die Erwachsenenwelt ja auch um das Kindeswohl. Mit diesem Begriff setzt sich die Juristin Elisabeth Rossa auseinander und stellt fest, dass es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt und nur im Einzelfall konkretisierbar sei. Auch in der Betrachtung des Einzelfalles entscheiden die Erwachsenen, was gut f\u00fcr das Kind ist, vor allem wenn es verwaiste Kinder sind, die in Massenunterk\u00fcnften, genannt Kinderheime, aufwachsen m\u00fcssen. Es betrifft eine Minderheit, die durch staatliche B\u00fcrokratie versorgt werden, eine B\u00fcrokratie, in der Gef\u00fchle zu zeigen, keine b\u00fcrokratische L\u00f6sung bringt.  Kinderheime k\u00f6nnen keine Eltern sein, sind lediglich organisationale Gebilde, die durch professionelle Erwachsene repr\u00e4sentiert werden. Eltern repr\u00e4sentieren sich jedoch selbst in der Soziokultur und erbringen damit das was Kinder brauchen bis es den Kindern genug mit der elterlichen F\u00fcrsorge ist und sie sich stetig verselbst\u00e4ndigen.  Dazu bedarf es eines permanenten Dialogs zwischen den Generationen Eltern und Kind. Dieser Dialog ist im Grundgesetz wenig sichtbar. Etwas mehr Klarheit hat unser h\u00f6chstes Gericht, das Bundesverfassungsgericht geschaffen. Nicht Elternrecht und Kindeswohl nach Artikel 6 Grundgesetz sind oberster Ma\u00dfstab, sondern die Menschenw\u00fcrde nach Artikel 1 Grundgesetz, wozu f\u00fcr das Gericht auch die Kindesw\u00fcrde geh\u00f6rt.  Mit der Positionierung des Kindes auch in Artikel 1 Grundgesetz wird der Selbstbestimmtheit (der Autonomie) des Kindes nun ihre Bedeutung beigemessen, doch dazu wurde bisher das Grundgesetz nicht angepasst. Es bleibt somit Wissen unter juristisch Gebildeten, die auch mit dem Begriff Kindesw\u00fcrde die Verankerung von Kinderrechten sehen und diese daher keiner weiteren Pr\u00e4zisierung bed\u00fcrfen. Doch damit werden gerade nicht jene gesch\u00fctzt, die unseres h\u00f6chsten Schutzes bed\u00fcrfen, unsere Kinder. Auch wenn der Philosoph David Archard feststellt, dass wir mit Gesetzen unsere Kinder nicht erreichen, so ist doch auch schriftliche Klarheit f\u00fcr die Erwachsenenwelt n\u00f6tig, denn Kinder lernen durch sie. Wenn unpr\u00e4zise Gesetze mit Erz\u00e4hlungen, Narrativen, verwendet werden, dann stiften sie mehr Schaden als Nutzen. Die hohe Zahl an Kindesmissbr\u00e4uchen ist mir ein Beleg daf\u00fcr wie auch die Notwendigkeit, mit zus\u00e4tzlicher staatlicher B\u00fcrokratie dagegen zuhalten. Es w\u00e4re Zeit die Narrative auf klare vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse abzustimmen und das Grundgesetz entsprechend anzupassen. Doch es scheint Hoffnung zu geben, die Bundesrepublik Deutschland hat die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bereits im Jahre 1989 ratifiziert und schlie\u00dft sich dem dort gefassten Regelwerk an. Hierzu mehr im n\u00e4chsten Kapitel UN-KRK.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Narrative sind vereinfacht ausgedr\u00fcckt Erz\u00e4hlungen, die Menschen f\u00fcr ihre Entscheidungen nutzen. Sie gen\u00fcgen nicht zwingend wissenschaftlichen Erkenntnissen, m\u00fcssen daher weder wahr noch richtig sein und entsprechen insofern auch nicht dem wissenschaftlich verstandenen Vernunftbegriff. Dies ist bei Erz\u00e4hlungen auch nicht m\u00f6glich, denn neben der Vernunft sind es die Gef\u00fchle, die Menschen ein Zusammengeh\u00f6rigkeitsgef\u00fchl vermitteln. 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